Starnberger See

Elektroboot am Starberger See


Die Zulassung von Booten zum Befahren des Starnberger Sees (Segelboote, Elektromotorboote, Regatten, Motorboote)  erteilt das Landratsamt Starnberg.
Wer einen Steg für den Starnberger See , Wörthsee oder Pilsensee errichten will, benötigt eine öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigung. Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Starnberg:
 
Wasserrecht

Team 412
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-359
FAX: 08151 148-473
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.landkreis-starnberg.de


Darüber hinaus können Urlaubsgenehmigungen für den Starberger See erteilt werden.

Diese gelten für 2 oder 4 Wochen und kosten 20 bzw. 40 EUR. Der Kontakt hierfür erfolgt über die o.g. Zuständigkeiten und ist problemlos per Mail zu bekommen.

Silke Jegodzinski

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